Die Mitgliedschaft in unseren Verein muss schriftlich beantragt werden. Der Mitgliedsantrag ist an den Vorstand zu richten und bedarf bei Minderjährigen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 150,00 € pro Person pro Geschäftsjahr.
Unser Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Bei unterjährigem Eintritt wird der Mitgliedsbeitrag selbstverständlich nur anteilig erhoben.
Der Beitrag beinhaltet die Teilnahme in allen Tanzgruppen unseres Vereins. Innerhalb der Tanzgruppen kann beliebig gewechselt und auch beliebig oft getanzt werden.
Ein Austritt aus dem Tanzverein ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten (spätestens zum 30. September des Jahres) möglich.
Der Mitgliedsbeitrag wird mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung §5.
Den aktuellen Aufnahmeantrag finden Sie unter Service – Downloads.